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Sie reichen bei einem englischem Insolvenzgericht, dem sog. Bankruptcy Court, Ihren Insolvenzantrag ein, den wir mit Ihnen sorgfältig und so rechtssicher wie möglich, nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet haben. In diesem Antrag versichern Sie Ihre persönliche Insolvenz und reichen eine Liste aller Ihnen bekannten Gläubiger inkl. der Höhe des jeweils geschuldeten Betrages und der Adresse der Gläubiger ein. Sie versichern, dass Sie mindestens 6 Monate in England Ihren Lebensmittelpunkt/LMP (Centers of main Interest/ComI) hatten. Der Antrag umfasst, je nach Länge Ihrer Gläubigerliste, 30 bis 40 Seiten und weist viele Hürden auf, die nur ein Fachmann erkennt. Hier ist, wie bei vielen anderen Schritten Ihres Vorhabens, Vorsicht geboten. Nach einem Gespräch mit dem zuständigen Insolvenzrichter wird Ihr Verfahren entweder sofort anerkannt, oder Sie müssen noch einmal wiederkommen mit Dokumenten, die Ihren Lebensmittelpunkt/Centers of main Interest belegen.
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Sie waren oder sind Arzt, Anwalt, selbständig, Unternehmer, oder Sie waren/sind Führungskraft in einer gut bezahlten Position. Oder etwas ganz anderes, aber eines haben Sie. Sie haben Schulden, bedingt durch den Untergang Ihres Unternehmens, der Überschuldung Ihrer Praxis oder Kanzlei oder etwas ganz anderes. Sie hatten investiert in Bauherrenmodelle oder GbR-Fonds. Sie haben eine Scheidung hinter sich. Sie sind krank geworden und waren nicht mehr in der Lage, ihre wirtschaftliche Situation in den Griff zu bekommen. Sie haben Steuerschulden. Oder ganz andere Schulden. Aber: Sie haben Schulden, hohe Schulden.
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Vorab: Sie können uns jederzeit kontaktieren - deshalb sind wir auch am Wochenende, kostenlos unter 0800 - 140 15 17 telefonisch erreichbar! Wir arbeiten seit 2005 mit einer 100%igen Erfolgsquote für unsere Mandanten. Dies hat viel mit der Systematik, dem Netzwerk und unserem Know-How zu tun, mit dem wir jeden einzelnen Mandanten zielgerecht betreuen. Wir sind vor Ort dauerhaft vertreten, wir bieten unseren Mandanten bei Bedarf ein erfahrenes, kompetentes und erfolgreiches Netzwerk aus deutschen und englischen Fachanwälten, Steuerberatern, Local Agents und Übersetzern.
Unsere Dienstleistung beginnt mit einem ausführlichen Vorgespräch, in dem wir klären, ob ein englisches Insolvenzverfahren für den Interessenten überhaupt in Frage kommt.
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Vorab: Wir sind eine Fullserviceagentur mit Geld-zurück Garantie und 100% Erfolgsquote in den letzten 5 Jahren... Im Gegensatz zum deutschen Insolvenzverfahren erfolgt die Restschuldbefreiung in England schon nach maximal 12 Monaten. Nach einem Jahr sind Sie somit wieder ein freier Mensch, der ein neues, schuldenbefreites Leben starten kann. Die Vermögensverwertung ist hierbei abgekoppelt vom Restschuldbefreiungsverfahren. Das heißt: sie sind nicht gezwungen, alle Vermögensgegenstände wie z.B. Immobilien, vor Beginn des Verfahrens verwertet zu haben. Es ist auch kein außergerichtlicher Schuldenvergleichsversuch mit Ihren Gläubigern notwendig, wie hierzulande. In Deutschland und Österreich hingegen können mitunter 10 Jahre vergehen, bis Sie wieder frei und sorglos agieren können, restschuldbefreit sind.
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